Neue Immobilie und Top-Investment: Wohn- und Geschäftshaus in Spandau
NEWS & RATGEBER
Bei Thymian & Partners legen wir großen Wert auf eine transparente und aktive Kommunikation.
Wir halten Sie über die neuesten Trends und Entwicklungen in der Immobilienbranche auf dem Laufenden und erinnern Sie an wichtige Termine (z.B. Grundsteuererklärung).
Außerdem stehen wir Ihnen jederzeit für Ihre Fragen rund um Immobilien und Vermietung zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns einfach.
FRAGEN & ANTWORTEN
Hier haben wir eine Auflistung der häufigsten Fragen unserer Kunden.
Wenn eine Frage hier nicht aufgelistet ist, schreiben Sie uns gerne, und unsere Experten werden Ihnen umgehend antworten.
Unser Fragen-Katalog wird dynamisch immer wieder erneuert und mit interessanten Themen ergänzt.
WELCHE NEBENKOSTEN MÜSSEN NEBEN DEM KAUFPREIS DER IMMOBILIE BERÜCKSICHTIGT WERDEN?
Neben dem Kaufpreis sind in der Regel bis zu 6,5% Grunderwerbsteuer des Kaufpreises je nach Bundesland, bis zu 6% Marklerprovision des Kaufpreises und ca. 2% Notarkosten des Kaufpreises einzukalkulieren.
WAS IST EINE ANNUITÄT?
Die Annuität setzt sich zusammen aus Zins und Tilgung und wird als eine Summe i.d.R. monatlich an die Bank für ein in Anspruch genommenes Darlehen bezahlt.
WAS SIND BETRIEBSKOSTEN?
Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer rund um die Immobilie entstehen. Dazu gehören bspw. die Kosten für Straßenreinigung, Müllentsorgung, Winterdienst, Grundsteuer, Gebäudeversicherung.
WELCHE BETRIEBSKOSTEN KÖNNEN AUF DEN MIETER UMGELEGT WERDEN?
Für den laufenden Betrieb einer Immobilie fallen Kosten an. Diese können teilweise auf den Mieter umgelegt werden. Welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht, werden im Mietvertrag festgehalten und finden sich auch in der Betriebskostenabrechnung wieder. Umlagefähige Betriebskosten: Grundsteuer, Warmwasserversorgung, Gebäudeversicherung, Haftpflichversicherung, Müllentsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Hausstrom Nicht umlagefähige Kosten: Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklage, Zins und Tilgung für die Immobilienfinanzierung
WELCHE DOKUMENTE BENÖTIGE ICH FÜR DEN VERKAUF MEINER IMMOBILIE?
Wichtige Dokumente beim Verkauf eines Hauses sind: Flurkarte, aktueller Grundbuchauszug (beim Grundbuchamt; nicht älter als drei Monate), Grundrisse und Bauzeichnungen, Energieausweis, Aufstellung über durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, Nebenkosten-Belege (Strom-, Wasser-, Heizkostenabrechnungen, Gebäudeversicherungsscheine, Grundsteuer-Nachweise), Bauakte (enthält u.a. Baugenehmigungen, -beschreibungen und -zeichnungen), Mess- und Wartungsprotokolle Wichtige Dokumente beim Verkauf einer Wohnung sind zusätzlich zu den bereits o. g. Dokumenten: Teilungserklärung (inkl. erwähnter Anlagen), Protokolle von Versammlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Ggf. bestehende Mietverträge
IST DIE INSTANDHALTUNGSRÜCKLAGE IM HAUSGELD ENTHALTEN?
Die Instandhaltungsrücklage ist im Hausgeld enthalten und wird gebildet, um mögliche Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum bspw. der Heizung, der Fassade oder dem Treppenhaus zu finanzieren. Instandhaltungen oder Reparaturen, die das Sonder- oder Teileigentum betreffen, hat der Eigentümer auf eigenen Kosten zu tragen.
WAS IST EIN LASTENNUTZENWECHSEL UND WANN TRITT ER EIN?
Der Lastennutzenwechsel ist der Übergang von Nutzen (Mieten) und Lasten (Kosten rund um die Immobilie) nach Kaufpreiszahlung vom Verkäufer an den Käufer. Sowohl der Tag nach Kaufpreiseingang als auch der 1. des darauffolgenden Monats können dabei als Abrechnungsstichtag festgelegt werden. Das wird im Kaufvertrag festgelegt. Geht der Kaufpreis bspw. am 15.07.2023 ein, wäre Lastennutzenwechsel entweder der 16.07.2023 oder der 01.08.2023. Ab diesem Tag ist der Käufer verpflichtet Zahlungen rund um die Immobilie zu leisten und anteilig dem Verkäufer bereits geleistete Zahlungen (bspw. Grundsteuer) zu erstatten. Sollte die Immobilie vermietet sein, sind Mieten ab diesen Zeitpunkt an den Käufer zu zahlen und vom Verkäufer zu übertragen.
GRUNDSTEUER vs. GRUNDERWERBSTEUER?
Die Grundsteuer ist jährlich als Immobilienbesitzer zu leisten. Sie wird auf den Grundbesitz erhoben. Oft wird diese verwechselt mit der Grunderwerbsteuer, welche nur einmal fällig wird und zwar beim Kauf einer Immobilie. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und beträgt 3,5% bis 6% maximal.
WAS IST DAS HAUSGELD?
Das Hausgeld ist monatlich vom Eigentümer an die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) zu leisten. Von den Hausgeldern werden die laufenden Kosten rund um die Immobilie bezahlt. Dies übernimmt in der Regel eine Verwaltung, welche von den Eigentümern bestellt wurde. Vermietet der Eigentümer seine Immobilie bzw. Eigentumswohnung, kann er einen Teil dieser Kosten auf den Mieter in der Betriebskostenabrechnung umlegen. Die Instandhaltungsrücklage ist ebenfalls Teil des Hausgeldes, kann allerdings nicht auf den Mieter umgelegt werden, genauso wenig wie die Kosten für die Verwaltung.
WAS IST EIN OFFMARKET DEAL UND WAS SIND DIE VOR- UND NACHTEILE?
Off-Market Deals sind Immobilientransaktionen, die ohne öffentliche Ansprache stattfinden. Sie werden in der Regel von Maklern vermittelt, die über ein großes Netzwerk verfügen. Vorteile für Verkäufer: - Keine breite Streuung am Markt - Angebote ausschließlich gezielt an vorgemerkte und qualifizierte Käufergruppen - Großes bonitätsstarkes und seriöses Käufernetzwerk - Maßgeschneiderte Vertriebsstrategie für jedes Objekt Vorteile für Käufer: - Lieferbarkeit durch Nähe zum Verkäufer garantiert - Kein unüberschaubareres Bieterverfahren - Entsprechend keine unnötigen Kosten für Due Dilligence - Das Objekt ist nicht am Markt bekannt.
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